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Keine Stelle ausgewählt Verzeichnis › Gerichte › BVerwG › 2010 › Juni 2010 › 5 B 62/09 BVerwG 5. Senat Beschluss 30.06.2010 5 B 62/09
Ausschluss von Ausgleichsleistungen Verwaltungsrecht
Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet. Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
2 Die Revision kann dem Senat Gelegenheit zur weiteren Klärung der Reichweite des Ausschlussgrundes in § 1 Abs. 3 Nr. 1 AusglLeistG geben.
Gericht Bundesverwaltungsgericht Datum 30.06.2010 Az. 5 B 62/09 Gebiet Verwaltungsrecht Normen § 132 VwGO , § 1 AusglLeistG ECLI nicht vorhanden
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Quelle: Rechtsinformationsportal des Bundes (NeuRIS) · Hinweise