EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 5

Wettbewerb – Kartelle

World Wide Tobacco España, SA gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Kartelle – Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Festsetzung der Preise und Aufteilung des Marktes – Geldbußen – Abschreckungswirkung – Gleichbehandlung – Mildernde Umstände – Obergrenze von 10 % des Umsatzes – Zusammenarbeit

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die der World Wide Tobacco España, SA in Art. 3 der Entscheidung K(2004) 4030 endg. der Kommission vom 20. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 [EG] (Sache COMP/C.38.238/B.2 − Rohtabak – Spanien) auferlegte Geldbuße wird auf 1 579 500 Euro festgesetzt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. World Wide Tobacco España trägt drei Viertel ihrer eigenen Kosten und der Kosten der Europäischen Kommission; diese trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten und ein Viertel der Kosten von World Wide Tobacco España.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Herabsetzung der Geldbuße, die der Klägerin in der Entscheidung K(2004) 4030 endg. der Kommission vom 20. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 Absatz 1 [EG] (Sache COMP/C.38.238/B.2 – Rohtabak – Spanien) auferlegt wurde