Streitigkeiten über das Bestehen und den Umfang von Baulastpflichten der politischen Gemeinden gegenüber der …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Streitigkeiten über das Bestehen und den Umfang von Baulastpflichten der politischen Gemeinden gegenüber der evangelischen Kirche sind gemäß § 40 Abs. 1 VwGO als öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art im Verwaltungsrechtsweg auszutragen.
2. Zur Frage, unter welchen Umständen eine solche Kirchenbaulastpflicht entstehen und erlöschen kann (Einzelfall).