BVerfG 3. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 1

Kammerbeschluss ohne Begründung

Verfassungsrecht

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird - ohne dass es einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bedarf - nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.