BVerfG2. Kammer des Ersten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnung
Außervollzugsetzung der Gewährung von Umgangskontakten bei potentiellen Übergriffen Rechtsradikaler gegen …
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Außervollzugsetzung der Gewährung von Umgangskontakten bei potentiellen Übergriffen Rechtsradikaler gegen Kinder und Mutter
Verfassungsrecht Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 29. August 2012, wird erneut bis zum 31. Januar 2013, längstens bis zur Entscheidung über die
Verfassungsbeschwerde, wiederholt.