StGH Hessen Beschluss LS

Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung einer baurechtlichen …

Verfassungsrecht

Leitsatz

1. Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung als Gegenstand einer eigenen Grundrechtsklage.

2. Fehlende Kompetenz des Staatsgerichtshofs zur Prüfung der Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung (Fortführung der ständigen Rechtsprechung zuletzt Beschluß vom 17.05.1995 - P.St. 1186 -).

3. Zur Tragweite der Gewährleistung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.

4. Keine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses an Sofortvollzug eines Verwaltungsakts - auch bei Schaffung vollendeter Tatsachen - bei Unaufschiebbarkeit der beabsichtigten hoheitlichen Maßnahme.

5. Zu der sich aus § 46 Abs. 1 StGHG a.F. ergebenden Darlegungspflicht hinsichtlich der gleichheitswidrigen und willkürlichen Anwendung landesbaurechtlicher Vorschriften.

6. Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch möglicherweise unterschiedliche Entscheidungen verschiedener für dasselbe Sachgebiet zuständiger Spruchkörper.

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