BVerfG1. Kammer des Zweiten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnung
Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines irakischen Asylantragstellers nach Griechenland
Verfassungsrecht
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 9. Oktober 2009 - 2 BvQ 72/09 - wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis
zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.