EuG Achte Kammer Urteil

Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation

Slowakische Republik gegen Europäische Kommission

Landwirtschaft – Gemeinsame Marktorganisation – Maßnahmen aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten – Beitrittsakte von 2003 – Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und finanzielle Auswirkungen ihrer Beseitigung – Ziel einer primärrechtlichen Bestimmung – Entscheidung 2007/361/EG

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei wird für nichtig erklärt, soweit sie die Slowakische Republik betrifft.

2. Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Slowakischen Republik.

3. Die Republik Polen und die Republik Litauen tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/361/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 zur Bestimmung von Überschussmengen an anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen als Zucker und zu den finanziellen Auswirkungen ihrer Beseitigung im Zusammenhang mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (ABl. L 138, S. 14), soweit sie die Slowakische Republik betrifft