VG Köln · Nordrhein-Westfalen 19. Kammer Beschluss
VG Köln – 19 L 1731/11
Verwaltungsrecht
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Etwaige außergerichtliche
Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.