Es besteht kein Anspruch auf Versicherung in der KVdR, wenn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten in der …
Sozialrecht
Leitsatz
Es besteht kein Anspruch auf Versicherung in der KVdR, wenn die Wartezeit von 60 Kalendermonaten in der Rentenversicherung ( §§ 1246 Abs 3, 1247 Abs 3, 1248 Abs 7 S 3 RVO, §§ 23 Abs 3, 24 Abs 3, 26 Abs 7 S 3 AVG) nicht erfüllt ist.