EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 2

EGKS-Vertrag – Lieferung von Kohle für die Stromerzeugungsindustrie im Vereinigten Königreich

Daphne Jones, Glen Jones und Fforch-Y-Garon Coal Co. Ltd gegen Europäische Kommission

EGKS-Vertrag – Lieferung von Kohle für die Stromerzeugungsindustrie im Vereinigten Königreich – Zurückweisung einer Beschwerde, mit der die Anwendung diskriminierender Kaufpreise gerügt wird – Befugnis der Kommission zur Anwendung von Art. 4 Buchst. b KS nach Auslaufen des EGKS-Vertrags auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses – Pflichten in Bezug auf die Untersuchung einer Beschwerde – Offensichtlicher Beurteilungsfehler

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten von Glen Jones und Daphne Jones sowie der Fforch-Y-Garon Coal Co. Ltd.

3. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die E.ON UK plc und die International Power plc tragen ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG-Greffe (2007) D/203626 der Kommission vom 18. Juni 2007 betreffend die Anwendung von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 [EG] und 82 [EG] durch die Kommission (ABl. L 123, S. 18), mit der eine Beschwerde der Kläger wegen Zuwiderhandlungen gegen den EGKS-Vertrag (Sache COMP/37.037-SWSMA) zurückgewiesen wurde