BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung
Kammerbeschluss ohne Begründung
Kammerbeschluss ohne Begründung: Nichtannahme einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundeswahlgesetzes
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.