OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Der Meisterprüfungsausschuß kann die Vorbegutachtung und Vorbenotung der Arbeitsprobe auf zwei Fachbeisitzer …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Meisterprüfungsausschuß kann die Vorbegutachtung und Vorbenotung der Arbeitsprobe auf zwei Fachbeisitzer übertragen. Diese Fachbeisitzer müssen bei der abschließenden eigenen Bewertung der Arbeitsprobe durch den Meisterprüfungsausschuß (in der 5er-Besetzung) mitwirken und ihren Benotungsvorschlag erläutern.