EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 5

EAGFL – Abteilung Garantie

Portugiesische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

EAGFL – Abteilung Garantie – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Faserflachs – Wirksamkeit der Kontrollen

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben wird für nichtig erklärt, soweit sie sämtliche von der Portugiesischen Republik im Faserflachssektor getätigte Ausgaben ausschließt.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/334/EG der Kommission vom 28. April 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben (ABl. L 124, S. 21)