Berichtigung des Vornamens in Gerichtsbescheid KI-Titel
offensichtliche Unrichtigkeit · Amts wegen Berichtigung · § 138 SGG
Sozialrecht
Tenor
Im Gerichtsbescheid vom 05.01.2017 wird in der Tabelle im Tatbestand, Seite 2, der Vorname "A3" durch "A2" ersetzt.
Offensichtliche Unrichtigkeiten sind jederzeit von Amts wegen zu berichtigen (§ 138 SGG).
Die offensichtliche Unrichtigkeit folgt bereits aus dem Rubrum des Gerichtsbescheids.
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