SG Marburg · Hessen 12. Kammer Beschluss

Berichtigung des Vornamens in Gerichtsbescheid KI-Titel

offensichtliche Unrichtigkeit · Amts wegen Berichtigung · § 138 SGG

Sozialrecht

Tenor

Im Gerichtsbescheid vom 05.01.2017 wird in der Tabelle im Tatbestand, Seite 2, der Vorname "A3" durch "A2" ersetzt.

Offensichtliche Unrichtigkeiten sind jederzeit von Amts wegen zu berichtigen (§ 138 SGG).

Die offensichtliche Unrichtigkeit folgt bereits aus dem Rubrum des Gerichtsbescheids.

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