EuGH Vierte Kammer Urteil zitiert von 3

Art. 141 EG

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 141 EG – Sozialpolitik – Gleiches Entgelt für Männer und Frauen – Begriff des Entgelts – Ruhestandsregelung für Beamte

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 141 EG verstoßen, dass sie eine Regelung aufrechterhalten hat, nach der die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes in Abhängigkeit davon, ob es sich um Frauen oder um Männer handelt, ab einem unterschiedlichen Alter Anspruch auf Altersrente haben.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 141 EG – Verstoß gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen – Nationale Regelung, nach der für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes je nach Geschlecht ein unterschiedliches Renteneintrittsalter gilt