AG Dortmund · Nordrhein-Westfalen 720 Beschluss

Vorläufige Einstellung des Verfahrens mit Geldauflage KI-Titel

§ 153 a II StPO · Vorläufige Einstellung · Geldauflage

Strafrecht

Tenor

Das Verfahren wird gemäß § 153 a II StPO vorläufig eingestellt unter der Auflage binnen einer Frist von 6 Monate, beginnend mit Beginn des Monats Juli 2023, einen Geldbetrag in Höhe von 600 € an die Staatskasse zu zahlen.

IBAN Staatskasse: X