Vorläufige Einstellung des Verfahrens mit Geldauflage KI-Titel
§ 153 a II StPO · Vorläufige Einstellung · Geldauflage
Strafrecht
Tenor
Das Verfahren wird gemäß § 153 a II StPO vorläufig eingestellt unter der Auflage binnen einer Frist von 6 Monate, beginnend mit Beginn des Monats Juli 2023, einen Geldbetrag in Höhe von 600 € an die Staatskasse zu zahlen.
IBAN Staatskasse: X