Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 S. 1 2. StAngRegG, wonach unter bestimmten Voraussetzungen vom Stichtag des …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 S. 1 2. StAngRegG, wonach unter bestimmten Voraussetzungen vom Stichtag des 26.04.1945 für den dauernden Aufenthalt in Deutschland abgesehen werden kann, findet sowohl auf die nach § 3 2. StAngRegG erklärungsberechtigten Personen als auch auf die in § 4 2. StAngRegG aufgeführten Personen Anwendung.