OLG Hamm – 15 VA 8/03
Zivilrecht
Tenor
wird der Senatsbeschluß vom 18.09.2003 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, daß es im zweiten Satz des letzten Absatzes auf S. 6 statt "der Beteiligte zu 1)" richtig heißen muß: "der Beteiligte zu 2)".