EuGH Urteil

Freier Warenverkehr – Erhebung einer Gebühr bei der Einfuhr von lebenden Tieren

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Freier Warenverkehr – Erhebung einer Gebühr bei der Einfuhr von lebenden Tieren – Abgabe zollgleicher Wirkung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

1 ) Die Italienische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 12 ff . EWG-Vertrag verstossen, indem sie den Importeuren von aus anderen Mitgliedstaaten stammenden lebenden Tieren die Kosten der Telegramme auferlegt, die die Grenztierärzte gemäß den nationalen Vorschriften an die zuständigen gesundheitsbehördlichen und Veterinärdienststellen im Inland versenden .

2 ) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens .