EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 6

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

ancotel GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ancotel – Ältere Gemeinschaftsbildmarke ACOTEL – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Maßgebliche Verkehrskreise

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. Juni 2009 (Sache R 1385/2008-1) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten sowie die der ancotel GmbH.

3. Die Acotel SpA trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juni 2009 (Sache R 1385/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Acotel SpA und der ancotel GmbH

Angaben zur Rechtssache

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