Das niedersächsische Kommunalabgabenrecht enthält keine Rechtsgrundlage für die Festsetzung wiederkehrender …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Das niedersächsische Kommunalabgabenrecht enthält keine Rechtsgrundlage für die Festsetzung wiederkehrender Abgaben.
2. Die tatsächlichen Unterschiede zwischen Anlieger- und Hinterliegergrundstücken in ihrer räumlichen Beziehung zur gereinigten Straße reichen aus, die Fiktion der Benutzung der gemeindlichen Straßenreinigung auf den Kreis der anliegenden Grundstücke zu beschränken.