OVG NRW 18. Senat Beschluss zitiert von 1

Vorläufige Regelung nach rechtskräftigem Klageabschluss KI-Titel

VwGO · Beschwerde · Streitwert · Kostenverteilung · rechtskräftiger Abschluss

Verwaltungsrecht Beschwerde zurückgewiesen

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.

Gründe

1

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Nach dem rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens durch den Senatsbeschluss vom heutigen Tage im Verfahren 18 A 892/20, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung verworfen wurde, ist für die erstrebte vorläufige Regelung kein Raum mehr.

2

Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf den §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2, 52 Abs. 1 und 2 GKG.

3

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.