LSG Baden-Württemberg 5. Senat Beschluss LS

Antrag nach § 109 Abs 1 SGG

Antrag nach § 109 Abs 1 SGG - Notwendigkeit weiterer sozialgerichtlicher Beweisaufnahme

Sozialrecht Beschwerde zurückgewiesen

Leitsatz

Die gesetzliche Möglichkeit, einen Antrag nach § 109 Abs. 1 SGG zu stellen, und der entsprechende Hinweis des Sozialgerichts führen nicht zur Annahme der Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme.

Orientierungssatz

Die gesetzliche Möglichkeit, einen Antrag nach § 109 Abs 1 SGG zu stellen, und der entsprechende Hinweis des SG führen nicht zur Annahme der Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 09.12.2020 wird zurückgewiesen. Auf die zutreffenden Gründe der erstinstanzlichen Entscheidung wird verwiesen. Die gesetzliche Möglichkeit, einen Antrag nach § 109 Abs. 1 SGG zu stellen, und der entsprechende Hinweis des Sozialgerichts führen nicht zur Annahme der Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme.

Gründe

1

Dieser Beschluss ist gem. § 177 SGG unanfechtbar.

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