LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Der Anspruch eines Arztes auf Wegegebühren ist ein sozialrechtlicher Anspruch, für den der Rechtsweg zu den …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Der Anspruch eines Arztes auf Wegegebühren ist ein sozialrechtlicher Anspruch, für den der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben ist.

2. Der Anspruch auf Wegegebühren ist kein Leistungsanspruch eines Einzelnen iS von § 144 SGG und kein Ersatz- oder Erstattungsanspruch iS von § 149 SGG.

3. Schlichtes Bestreiten des geltend gemachten Anspruchs ist im sozialgerichtlichen Verfahren kein geeignetes Verteidigungsmittel.

4. Der Anspruch auf Wegegebühren verjährt in der 4jährigen Verjährungsfrist des Sozialrechts.