OVG NRW 19. Senat Beschluss

OVG NRW – 19 A 1387/08

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. April 2008 ist wirkungslos.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert im zweitinstanzlichen Verfahren be-trägt 5.000 €.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).