OVG NRW – 19 A 1387/08
Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. April 2008 ist wirkungslos.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert im zweitinstanzlichen Verfahren be-trägt 5.000 €.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).