Bei der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes ist der zwischen der Absendung und dem …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Bei der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes ist der zwischen der Absendung und dem vermuteten Zugang liegende Zeitraum von 3 Tagen keine Frist im Sinne von § 57 VwGO.
2. Die unwiderlegbare Vermutung, dass die Zustellung am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post erfolgt sei, gilt auch dann, wenn der dritte Tag ein Sonntag ist.