EuGH Achte Kammer Beschluss zitiert von 1

Zucker – Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose für die neuen Mitgliedstaaten

Republik Estland gegen Europäische Kommission

Rechtsmittel – Zucker – Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose für die neuen Mitgliedstaaten

Europarecht Rechtsmittel zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Republik Estland trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

3. Die Republik Lettland trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 2. Oktober 2009, Estland/Kommission (T-324/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 832/2005 der Kommission vom 31. Mai 2005 über die Feststellung der Überschussmengen an Zucker, Isoglucose und Fructose für die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei (ABl. L 138, S. 3) abgewiesen hat