Nichtzulassung der Revision bei hohem Streitwert KI-Titel
BGH, Beschluss vom 18. Mai 2022 - VII ZR 61/20
Bau- und Werkvertragsrecht Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. März 2020 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27. April 2020 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 888.000 € (entsprechend der Wertfestsetzung durch das Berufungsgericht)
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