Vorläufiger Rechtsschutz – Bußgeldentscheidung der Kommission
Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Vorläufiger Rechtsschutz – Bußgeldentscheidung der Kommission – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs sowie auf einstweilige Anordnung (Rückzahlung der bereits entrichteten Geldbuße und Verzicht auf Stellung einer Bankbürgschaft) – Fehlender fumus boni iuris und fehlende Dringlichkeit
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung K (2008) 5476 endg. der Kommission vom 1. Oktober 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen in der Sache COMP/39181 – Kerzenwachse, soweit der Antragstellerin darin eine Geldbuße auferlegt wird, auf Befreiung der Antragstellerin von der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft als Voraussetzung für die Abwendung der Zahlungsverpflichtung zu stellen, und auf Erlass weiterer einstweiliger Anordnungen