StGH Hessen Beschluss LS

Art. 136 HV gewährt kein Grundrecht (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1181).

Verfassungsrecht

Leitsatz

1. Art. 136 HV gewährt kein Grundrecht (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1181).

2. Die Abgabe eines beim Staatsgerichtshof anhängigen Verfahrens ist nur im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 1 StGHG möglich (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1162).

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