OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Der Anspruchsausschluß des § 120 BSHG ist auf Asylberechtigte auch dann nicht anzuwenden, wenn sich diese im …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Anspruchsausschluß des § 120 BSHG ist auf Asylberechtigte auch dann nicht anzuwenden, wenn sich diese im Ausland aufgehalten haben, sofern sie innerhalb der ihnen eingeräumten Rückkehrfrist in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren.