Produktionserstattungen für Getreide und Reis
Knoeckel, Schmidt & Cie, Papierfabriken AG gegen Hauptzollamt Landau/Pfalz
Vorlage: Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Produktionserstattungen für Getreide und Reis – Teils aus Mais und teils aus Zuckererzeugnissen hergestellte Stärke
Europarecht
Tenor
Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung Nr . 2169/86 der Kommission vom 10 . Juli 1986 zur Festlegung der Grundregeln für die Kontrolle und Zahlung der Produktionserstattungen für Getreide und Reis kann die Gewährung der Produktionserstattungen rechtswirksam von der Erklärung des Herstellers abhängig machen, daß die zu verwendende Stärke aus keinem anderen Rohstoff als Mais, Weizen, Reis oder Kartoffeln hergestellt worden ist .