EuGH Beschluss

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf einstweilige Anordnungen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

Vorläufiger Rechtsschutz – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf einstweilige Anordnungen – Antrag auf Entscheidung ohne Anhörung der Gegenpartei – Vogelschutz – Abweichungen

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Italienische Republik setzt die Anwendung des Gesetzes Nr. 36/2006 der Region Ligurien vom 31. Oktober 2006 zur Umsetzung einer Abweichung im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten für die Jagdsaison 2006/2007 bis zum Erlass des Beschlusses aus, der das vorliegende Verfahren der einstweiligen Anordnung abschließt.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Erlass und Anwendung von Rechtsvorschriften über die Genehmigung von Abweichungen von der Schutzregelung für wildlebende Vogelarten durch die Region Ligurien, die nicht die Bedingungen von Artikel 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) erfüllen