Zum Begriff der durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Zum Begriff der durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG.
2. Einzelfall zu der Frage, ob sich die Situation des betreffenden Flüchtlings in der für die Annahme einer subjektiven besonderen Zwangslage hinsichtlich einer befürchteten unmittelbaren Freiheitsgefahr (§ 3 Abs. 1 Satz 2 BVFG) erforderlichen Weise bedrohlich verschärft oder zugespitzt hatte.