Freier Warenverkehr – Erhebung einer Gebühr bei der Einfuhr von lebenden Tieren
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Freier Warenverkehr – Erhebung einer Gebühr bei der Einfuhr von lebenden Tieren – Abgabe zollgleicher Wirkung
Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats
Gründe
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Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlussanträge in der Sitzung vom 13 . Februar 1990 vorgetragen (*). Er hat beantragt, "den von der Kommission gestellten Feststellungsantrag für begründet zu erklären", und "auszusprechen, daß die Kosten des Verfahrens von der Beklagten getragen werden müssen ".
(*) Originalsprache : Deutsch .