Zollunion – Einfuhr von integrierten elektronischen Leuchtstofflampen [CFL-i] mit Ursprung in Pakistan
Hit Trading BV und Berkman Forwarding BV gegen Europäische Kommission
Zollunion – Einfuhr von integrierten elektronischen Leuchtstofflampen [CFL-i] mit Ursprung in Pakistan – Nacherhebung von Einfuhrabgaben – Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben – Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 239 der Verordnung [EWG] Nr. 2913/92
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hit Trading BV und die Berkman Forwarding BV tragen die Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2009) 747 endg. der Kommission vom 12. Februar 2009, mit der festgestellt wird, dass die nachträgliche buchmäßige Erfassung bestimmter Einfuhrabgaben gerechtfertigt war und diese Abgaben nicht erlassen werden durften (Sache REC 01/08)