BVerwG 1. Senat Beschluss zitiert von 2

Regelausweisung: Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt

Regelausweisung; Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt; Revisionszulassung

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet.

2

Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur weiteren Klärung der Auslegung von § 54 Nr. 5 AufenthG geben, insbesondere zum Merkmal einer Vereinigung, die "den Terrorismus unterstützt", und inwieweit hierzu auf die strafrechtliche Rechtsprechung zu §§ 129, 129a StGB zurückgegriffen werden kann.