BGH 5. Strafsenat Beschluss

Revision gegen Urteil wegen Festsetzung der Tagessatzhöhe auf 1 Euro KI-Titel

BGH, Beschluss vom 27. Februar 2024 - 5 StR 36/24

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 10. Oktober 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Tagessatzhöhe auf 1 Euro festgesetzt wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.