Beantwortung der Anfrage des 2. Strafsenats zur Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen …
Beantwortung der Anfrage des 2. Strafsenats zur Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters im Rahmen der Zumessung eines Schmerzensgeldes
Strafrecht
Tenor
Der 4. Strafsenat schließt sich der Rechtsauffassung des Großen Senats für Zivilsachen in den Beschlüssen vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55 und vom 12. Oktober 2015 - GSZ 1/14 an. An seiner eigenen, weiter gehenden Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14) hält er nicht fest.
Sost-Scheible Roggenbuck Cierniak
Mutzbauer Bender