Einstellung des Verfahrens nach Rücknahme des Antrags KI-Titel
Verfahrenseinstellung · Antragsrücknahme · Staatsgerichtshof · Verfassungsrecht · Kostenfreiheit
Erledigt/eingestellt
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Das Verfahren wird eingestellt, nachdem die Antragstellerinnen mit Schriftsatz vom 17. November 2020 ihren Antrag zurückgenommen haben.
Ein übergeordnetes verfassungsrechtliches Interesse an der Fortführung des Verfahrens ist nicht gegeben.
Das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ist gemäß § 21 Abs. 1 StGHG kostenfrei. Auslagen werden gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 StGHG nicht erstattet.