EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 2

Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren

Geemarc Telecom International Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftswortmarke AMPLIDECT – Absolute Eintragungshindernisse – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009- Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung – Beweis

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Geemarc Telecom International Ltd trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. November 2009 (Sache R 913/2009-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Audioline GmbH und der Geemarc Telecom International Ltd