Wettbewerb – Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde
Comité de défense de la viticulture charentaise gegen Europäische Kommission
Wettbewerb – Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde – Fehlendes Gemeinschaftsinteresse – Tragweite der Beschwerde – Zuständigkeit des Urhebers des Rechtsakts – Begründungspflicht
Europarecht Klage abgewiesen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Das Comité de défense de la viticulture charentaise trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG-Greffe (2007) D/202076 der Kommission vom 3. April 2007, mit der die Beschwerde in der Sache mit dem Aktenzeichen COMP/38863/B2-MODEF über Zuwiderhandlungen gegen den EG-Vertrag zurückgewiesen wird