EuG Erste Kammer Urteil zitiert von 1

Wettbewerb – Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde

Comité de défense de la viticulture charentaise gegen Europäische Kommission

Wettbewerb – Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde – Fehlendes Gemeinschaftsinteresse – Tragweite der Beschwerde – Zuständigkeit des Urhebers des Rechtsakts – Begründungspflicht

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Comité de défense de la viticulture charentaise trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG-Greffe (2007) D/202076 der Kommission vom 3. April 2007, mit der die Beschwerde in der Sache mit dem Aktenzeichen COMP/38863/B2-MODEF über Zuwiderhandlungen gegen den EG-Vertrag zurückgewiesen wird