EuG Dritte Kammer Urteil zitiert von 3

Widerspruch gegen Markenanmeldung KI-Titel

Markenrecht · Widerspruchsverfahren · Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt · Markenähnlichkeit

Europarecht Aufgehoben

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 18. Oktober 2004 (Sache R 542/2002-2) wird aufgehoben.

2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin, der Merant GmbH.

3. Die Streithelferin, die Focus Magazin Verlag GmbH, trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Oktober 2004 (Sache R 542/2002-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Merant GmbH und der Focus Magazin Verlag GmbH

Angaben zur Rechtssache

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