BVerwG 3. Senat Beschluss zitiert von 1

Ausländische EU-Fahrerlaubnis: Gebrauchmachen im Inland

Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Gebrauchmachen im Inland; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Revisionszulassung

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Sie wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit geben, die Frage weiter zu klären, inwieweit § 28 Abs. 4 FeV anwendbar ist, wenn eine ausländische EU-Fahrerlaubnis unter einem offensichtlichen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilt wurde.

2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.