EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 8

Staatliche Beihilfen – Seeverkehr

Tirrenia di Navigazione SpA (T-265/04), Caremar SpA und andere (T-292/04) und Navigazione Libera del Golfo SpA (T-504/04) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Seeverkehr – Subventionen der italienischen Behörden zugunsten von Regionalgesellschaften – Entscheidung, mit der Beihilfen zum Teil für vereinbar und zum Teil für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Rechtsschutzinteresse – Neue oder bestehende Beihilfen – Begründungspflicht – Art. 4 Abs. 3 der Verordnung [EWG] Nr. 3577/92

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. In den Rechtssachen T-265/04 und T-292/04 wird die Entscheidung 2005/163/EG der Kommission vom 16. März 2004 über eine staatliche Beihilfe Italiens zugunsten der Seeverkehrsgesellschaften Adriatica, Caremar, Siremar, Saremar und Toremar (Tirrenia-Gruppe) für nichtig erklärt.

2. In der Rechtssache T-504/04 ist die Klage gegenstandslos geworden.

3. In der Rechtssache T-265/04 trägt die Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Tirrenia di Navigazione SpA.

4. In der Rechtssache T-292/04 trägt die Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Caremar SpA, der Siremar SpA, der Saremar SpA und der Toremar SpA.

5. In der Rechtssache T-504/04 trägt die Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Navigazione Libera del Golfo SpA.

6. In der Rechtssache T-504/04 tragen die Italienische Republik und Caremar ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klagen auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/163/EG der Kommission vom 16. März 2004 über eine staatliche Beihilfe Italiens zugunsten der Seeverkehrsgesellschaften Adriatica, Caremar, Siremar, Saremar und Toremar (Tirrenia-Gruppe) (ABl. 2005, L 53, S. 29)