Die Verleihung der amtlichen Anerkennung zur Durchführung von Zwischenuntersuchungen und …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
1. Die Verleihung der amtlichen Anerkennung zur Durchführung von Zwischenuntersuchungen und Bremsensonderuntersuchungen erfordert, daß der Beliehene in hohem Maße verantwortungsbewußt und mit größtmöglicher Sorgfalt arbeitet; denn er nimmt anstelle des Technischen Überwachungsamtes hoheitliche Aufgaben wahr.
2. Unzuverlässigkeit, die zum Widerruf der Anerkennung berechtigt, ist gegeben, wenn ein leichtfertiges Verhalten bei der Arbeitsweise festgestellt wird.