Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/36/EG
Tenor
Tenor
1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen, verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
Verfahren
Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen (ABl. L 143, S. 76), nachzukommen