Bei einer nächtlichen Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren, auch innerorts, sind in den Urteilsgründen …
Strafrecht
Leitsatz
1. Bei einer nächtlichen Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren, auch innerorts, sind in den Urteilsgründen besondere Feststellungen über die Beleuchtungsverhältnisse und Orientierungspunkte zu machen, die die Zuverlässigkeit dieser Messung erkennen lassen.
2. Bei 100 m Verfolgungsabstand kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Scheinwerfer des Polizeifahrzeugs zur genügenden Aufhellung beitrugen und der Abstand ausreichend sicher geschätzt werden konnte.