EuG Fünfte Kammer Beschluss zitiert von 4

Verordnung (EG) Nr. 530/2008

Federazione Nazionale delle Cooperative della Pesca (Federcoopesca) u.a. gegen Europäische Kommission

Nichtigkeitsklage – Verordnung (EG) Nr. 530/2008 – Wiederauffüllung der Bestände von Rotem Thun – Festlegung der zulässigen Gesamtfangmengen für das Jahr 2008 – Handlung mit allgemeiner Geltung – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Federazione Nazionale delle Cooperative della Pesca (Federcoopesca) und die acht weiteren Kläger, deren Namen im Anhang aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 530/2008 der Kommission vom 12. Juni 2008 über Sofortmaßnahmen für Ringwadenfischer, die im Atlantik östlich von 45° W und im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben (ABl. L 155, S. 9)